Im Wahlkampf sahen wir sie, die Kandidatinnen und Kandidaten des Bürgerblocks, wie sie in immer weißen, unbefleckten Hemden radelten, schritten oder anderes darstellten.
Ganz offensichtlich sollte das bedeuten: Während der Arbeit für die Stadt Bassum wollen wir uns nicht schmutzig machen. Wer käme sonst auf die Idee, in blütenweißen Hemden auf einem Bau zu stehen?

Die Kreiszeitung berichtete auszugsweise und leider nicht umfassend über Erbstreitigkeiten, in denen auch der Ratsbeauftragte für seniorengerechte Entwicklung der Stadt, Helmut Zurmühlen, angesprochen wurde. Die Kreiszeitung zitierte aus Verträgen und Abmachungen, zweierlei unterließ sie aber, obwohl sie davon Kenntnis hatte: Sie benannte nur den Namen von Helmut Zurmühlen, den der sich zu kurz gekommen fühlenden Nichte der Vertragspartnerin nicht. Auch erwähnte die Zeitung nicht, dass diese Nichte von Helmut Zurmühlen Geld gefordert hatte, “sonst machen wir Sie fertig“.

Am 14.6. um ca. 17.00 Uhr stellten Bürgerblock und Grüne einen Antrag, “die Gremien des Rates der Stadt“ (?) auf Ruhenlassen des Amtes des Seniorenbeauftragten. Anderthalb Seiten eines Begründungsversuchs folgen, insgesamt wird aber nur eine Antwort gefordert: “ Es stellt sich u.a. die Frage: War das eine Form von freiwilliger, ehrenamtsbezogener 'Nachbarschaftshilfe' oder erfolgte es im Rahmen einer angemeldeten Nebentätigkeit?"
Ginge es wirklich nur um die Beantwortung dieser Frage, dann wäre das Thema bereits erledigt:
- Freiwillige Nachbarschaftshilfe: Diese Frage ist zu bejahen, Helmut Zurmühlen wurde um Hilfe gebeten und erbrachte sie freiwillig.
- Ehrenamtsbezogene Nachbarschaftshilfe: Das Amt des Ratsbeauftragten für die seniorengerechte Entwicklung der Stadt gibt es seit 2006, die Hilfe wurde aber erheblich länger erbracht.
- Angemeldete Nebentätigkeit: Wäre Helmut Zurmühlen Mitarbeiter der Stadt dürfte dies die Herren in den weißen Hemden interessieren. Eine Nebentätigkeit hat aber der Arbeitgeber zu genehmigen, nicht der Rat. Insofern ist dieser Teil völlig belanglos und ausschließlich heiße Luft.

Unstrittig ist: Es ist eine moralische Bewertung, ob jemand im Nachhinein für erbrachte Hilfe einen ihn begünstigenden Vertrag fasst, auch wenn es ausdrücklicher Wunsch der Hilfe suchenden Dame war. Wir hätten Skrupel, so zu verfahren. Wir hätten moralische Vorbehalte, einen Vertrag, der nachträglich eine Entlohnung für geleistete Hilfe vorsieht, zu schließen.
Da die Legitimität aber eher außer Frage steht, ist das eine persönliche Wertung.

Offensichtlich aber suchen die Ratsmitglieder mit den immer weißen Hemden einen Weg, zu belegen, dass sie die Edlen und Guten sind. Nun ja, wenn sie denn besser schlafen … es sei ihnen gegönnt.

Im Anschluss der Antrag und dessen Begründung von Bürgerblock und Grünen. Insbesondere die anderthalbseitige Begründung enthält viel Politilyrik und öffentlichkeitswirksame Rhetorik, sagt aber nichts aus. Bis auf die wirklich intererssante Frage von Seite 2, die wir aber oben schon beantwortet haben. Wir fragen uns:

Was ist das wirkliche Ziel dieses Antrags? Was soll erreicht werden?