Aus der Geschichte: 22.6.1933 - Faktisches Verbot der SPD
Das Archiv der Sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung vermerkt in seinem Historischen Stichwort für den heutigen Tag die folgende Meldung:
"Am 22. Juni 1933 erklärte der NS-Reichsinnenminister Wilhelm Frick die SPD zur staats- und volksfeindliche Partei, die nicht vor hoch- und landesverräterischen Unternehmungen gegen Deutschland und seine rechtmäßige Regierung zurückschrecke. Die Landesregierungen hatten "die notwendigen Maßnahmen" gegen die SPD zu treffen.
Deren Mandatsträger wurden von der weiteren Ausübung ihrer Mandate ausgeschlossen. Propagandistische Betätigung der Sozialdemokraten war nicht mehr erlaubt, Versammlungen durften nicht mehr abgehalten, Zeitungen und Zeitschriften nicht mehr herausgegeben werden. Das Vermögen der SPD und der ihr angeschlossenen Organisationen wurde beschlagnahmt und die weitere Zugehörigkeit von SPD-Mitgliedern zum Öffentlichen Dienst untersagt."
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