In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Es ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet, dass alle anderen Gesetze ihm unterstellt sind. Es bildet die Basis unseres Rechtsstaates und regelt "den Rahmen für ein friedliches und soziales Miteinander, in dem sich die und der Einzelne frei entfalten" kann. (Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes 2024)

Das Grundgesetz wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrmals ergänzt und an aktuelle Erfordernisse angepasst. Um Änderungen des Grundgesetzes vorzunehmen, braucht es jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. 

Wir möchten am heutigen Tag daran erinnern, dass dieses Grundgesetz die Basis unserer Demokratie bildet und vor Angriffen antidemokratischer Kräfte geschützt werden muss. 

Für den Schutz der Demokratie setzen sich seit jeher Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein.