Sondergebiet Wind Röllinghausen
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bassum hat sich intensiv mit der Petition der Bürgerinitiative „Kein Windpark in Röllinghausen“ beschäftigt. Wir danken der Initiative für ihr Engagement und nehmen die geäußerten Bedenken ernst. Zugleich möchten wir unsere Haltung zur geplanten Ausweisung eines Sondergebietes für Windkraft in Röllinghausen darlegen und begründen, warum wir das Vorhaben grundsätzlich befürworten.
1. Klimaschutz ist eine gemeinsame Verantwortung
Die SPD steht für eine sozial gerechte und demokratisch legitimierte Energiewende. Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere der Windkraft – ist zentral, um den menschengemachten Klimawandel zu begrenzen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und zukünftige Generationen zu schützen. Der Wandel betrifft uns alle – deshalb müssen wir ihn auch gemeinsam tragen.
2. Kein „Soll“ übererfüllt – regionale Ausgewogenheit ist entscheidend
Die Petition behauptet, Bassum habe sein „Soll“ bereits übererfüllt. Diese Aussage ist sachlich nicht korrekt. Es gibt kein festgelegtes Flächenziel für einzelne Kommunen wie Bassum. Vorgabe ist vielmehr, dass das Land Niedersachsen 2,2 % seiner Landesfläche für Windkraftnutzung ausweist. Der Landkreis Diepholz hat sich sogar das Ziel von 2,49 % bis 2027 gesetzt.
Dabei ist klar: Nicht jede Kommune wird denselben Anteil tragen können. Gemeinden wie Weyhe mit dichter Besiedlung oder einem hohen Anteil an Schutzgebieten werden unter dem Durchschnitt liegen, andere – wie Bassum – können mehr leisten. Das ist keine Ungerechtigkeit, sondern Ausdruck eines solidarischen Ausgleichs zwischen den Gemeinden im Landkreis. Bassum ist Teil dieser Verantwortung.
3. Fachlich geprüfte Eignung der Fläche
Die Fläche in Röllinghausen befindet sich seit rund zehn Jahren in der Planung für Windkraft. Sie wurde – sowohl von den städtischen Planer:innen als auch von unabhängigen Fachleuten und dem Projektentwickler – mehrfach als geeignet bewertet. Die Standortbedingungen sind günstig, insbesondere hinsichtlich Windaufkommen, Abstand zur Wohnbebauung und Erschließbarkeit.
Ursprünglich war die Errichtung von vier Windkraftanlagen geplant. Die jetzt vorgesehene Begrenzung auf drei Anlagen ist ein ausdrückliches Entgegenkommen gegenüber den Anwohner:innen. Die Argumentation der Petition, die drei Anlagen seien zu dicht beieinander und daher nicht effizient betreibbar, steht im Widerspruch zur Einschätzung der Fachleute. Auch die Einbindung einer Bürgerwindanlage ist kein „Trick“, sondern Ausdruck des politischen Willens, Bürger:innen stärker an der Energiewende zu beteiligen – auch wirtschaftlich.
4. Abstände über gesetzlichen Vorgaben
Die geplanten Windenergieanlagen sollen einen Abstand von mindestens 600 Metern zur nächsten Wohnbebauung einhalten. Das liegt deutlich über den gesetzlichen Mindestabständen. Auch dies ist ein Entgegenkommen gegenüber den Menschen vor Ort. Im Planungsprozess werden zudem weitere Belange – wie Schallimmissionen, Schattenwurf oder Sichtachsen – berücksichtigt und gutachterlich geprüft.
5. Gesundheitliche Auswirkungen werden ernst genommen
Die gesundheitlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen werden in der öffentlichen Diskussion häufig thematisiert – insbesondere im Hinblick auf Schallimmissionen, Infraschall, Schattenwurf und psychisches Wohlbefinden. Die SPD-Fraktion nimmt diese Sorgen ernst und stützt sich bei der Bewertung auf die aktuelle wissenschaftliche Studienlage.
Internationale und nationale Studien der letzten Jahre zeigen übereinstimmend, dass Windkraftanlagen bei Einhaltung der gesetzlichen Abstände und Immissionsgrenzwerte keine nachweisbaren gesundheitlichen Schäden verursachen. Auch Infraschall, der unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt, konnte in Studien keine physiologischen Effekte zeigen.
Dennoch ist es richtig, dass im Planungsverfahren mögliche Auswirkungen auf gesundheitliche Belange geprüft werden. Deshalb sind Maßnahmen vorgesehen, um akustische und visuelle Beeinträchtigungen zu minimieren. Damit liegen die Voraussetzungen vor, um gesundheitliche Belastungen auszuschließen oder so gering wie möglich zu halten.
6. Umwelt- und Naturschutz werden berücksichtigt
Die SPD-Fraktion misst dem Natur- und Artenschutz große Bedeutung bei. Eingriffe in Landschaft und Natur dürfen nicht leichtfertig geschehen und müssen durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und wird im Rahmen der Umweltprüfung detailliert betrachtet. Sollte sich dabei herausstellen, dass geschützte Lebensräume in nicht vertretbarem Maß betroffen wären, müsste das Vorhaben angepasst oder verworfen werden.
7. Transparenter Dialog und Abwägung
Wir respektieren die Sorgen der Anwohner:innen in Röllinghausen und den umliegenden Ortschaften. Die SPD-Fraktion setzt sich für transparente Verfahren, frühzeitige Information und echte Beteiligung ein. Wir sehen uns als Sachwalter des Gemeinwohls – nicht als Interessenvertretung einzelner Gruppen oder Investoren.
Die Petition fordert ein sofortiges Ende des Verfahrens. Diese Forderung können wir nicht erfüllen. Es ist Aufgabe der kommunalen Gremien, ein Verfahren sachlich zu begleiten und auf Grundlage von Fachgutachten, gesetzlichen Vorgaben und öffentlicher Abwägung zu entscheiden. Ein vorschneller Abbruch würde dem demokratischen Prozess und dem Vertrauen in die Planungssicherheit schaden.
Fazit
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bassum befürwortet die Ausweisung eines Sondergebietes Wind in Röllinghausen – unter der Voraussetzung, dass alle gesetzlichen, technischen und umweltbezogenen Anforderungen erfüllt werden. Wir halten das Vorhaben für fachlich begründet, planerisch tragfähig und klimapolitisch notwendig. Zugleich nehmen wir die Bedenken ernst und setzen uns für eine faire und transparente Abwägung im weiteren Verlauf des Verfahrens ein.