Antrag Stadt Bassum - Krankenhaus
Änderungsantrag Sitzung Verwaltungsausschuss 28.1.2009, TOP 14, Vorlage 8/2009
Der Verwaltungsausschuss beschließt: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bassum erklärt den Rechtsstreit zwischen der Stadt Bassum und dem Landkreis Diepholz bezüglich der angestrebten Geltendmachung der Vorhandberechtigung bezüglich der Übertragung der Trägerschaft des ehemaligen städtischen Krankenhauses Bassum für erledigt.
Begründung: Der Rechtsstreit zwischen dem Landkreis und der Stadt Bassum wurde ausgelöst durch die seitens des Landkreises einseitige Aufhebung der gemeinsam gefassten Beschlüsse, der Stadt Bassum die Rückübertragung des ehemaligen städtischen, zuletzt Kreiskrankenhauses Bas-sum für den Fall anzubieten, dass der Landkreis nicht mehr allein verfügender Eigentümer des Krankenhauses ist. Unbestreitbar ist die Klagebereitschaft der Stadt durch die Bestellung einer Fachanwältin, durch die Übernahme von sich daraus ergebenden Kosten und durch einen umfangreichen Schriftwechsel ausgedrückt worden. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung „Die Beschlüsse zur Einreichung einer Klage gegen den Landkreis Diepholz auf Geltendmachung des Anspruches auf Vorhandberechtigung wer-den zurückgenommen“ kann überhaupt nicht umgesetzt werden. Nachträglich würden also auch der Kostenübernahme für die Tätigkeit der Fachanwältin die rechtlichen Grundlagen entzogen. Es hat unbestreitbar Aktivitäten gegeben, die Interessen der Stadt, wie sie zum da-maligen Zeitpunkt von der überwiegenden Mehrheit des Rates gesehen wurde, anwaltlich und durch ein Klagebegehren vertreten zu lassen. Es scheint jedoch der Wunsch vorhanden zu sein, ein Verfahren zu beenden, das faktisch seit vier Jahren beendet ist. Da es keinerlei Möglichkeit mehr gibt, dieses Verfahren wieder aufle-ben zu lassen, halten wir es für sinnvoll, dieses durch Beschluss des VA zu dokumentieren. Eine rückwirkende Aufhebung der Beschlüsse lässt sich jedoch nicht realisieren
Für die Ratsgruppe CDU/SPD Cathleen Schorling