In der Ausgabe der Kreiszeitung vom 12.7. bezieht Bürgermeister Bäker Stellung zu unserem Artikel Steuern und “Lenken – aber nicht nachfragen“. Zu seinem Vorwurf, „der Fraktionsvorsitzende Dr. Christoph Lanzendörfer habe ganz bewusst bis zur Ratssitzung gewartet, um diese Sache erneut anzusprechen“ nehmen wir wie folgt Stellung:

Bereits in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen am 22. Mai 2014 bat Dr. Christoph Lanzendörfer die Verwaltung um Stellungnahme, wie es zu einer Mehrausgabe bei einem Grundstückskauf ohne den erforderlichen Beschluss des Verwaltungsausschusses kommen konnte. Beantworten konnte Erste Stadträtin Nadermann diese Frage in der Sitzung nicht, sagte aber zu, die Sache prüfen zu wollen, um die erbetenen Auskünfte geben zu können. Danach geschah – nichts -, keine Erklärung in den folgenden (drei!) Sitzungen des Verwaltungsausschusses und auch in der öffentlichen Ratssitzung – keine Stellungnahme, wieder nichts! Erst auf Nachfrage erhielt Dr. Christoph Lanzendörfer eine (nichts sagende) Auskunft. Dieses Verhalten entspricht in keiner Weise unseren Vorstellungen von Transparenz. Gerade wenn es um die Feststellung ordnungsgemäßer Haushaltsführung geht, dürfen keine Fragen offen bleiben.

Sehr löblich allerdings, wie sich Bürgermeister Bäker jetzt öffentlich vor seine Erste Stadträtin stellt. Übrigens, die Federführung in der besagten Grundstücksangelegenheit oblag seinerzeit….(?) - genau, dem Bürgermeister.

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Zum weiteren Hintergrund: Der Beschluss des Verwaltungsausschusses zum Kauf des Grundstücks wurde am 22.9.2010 gefasst. Wenn es zwingend und eilig nötig gewesen wäre, den Beschluss des VA zu umgehen, wäre eine zeitnahe Information erforderlich gewesen. Aber in den 17 (!) folgenden Sitzungen des VA bis zum 21.9.2011 erfolgte keine Darstellung der Verwaltung. Auf unsere Nachfrage vom 24.8.11 wurde uns erst am 16.11.2011 die Steigerung der Abrisskosten erwähnt, aber nicht, dass die Stadt sie getragen habe.

Aus dem ganzen Ablauf der Geschichte ist nicht ersichtlich, weshalb “zwingend“ eine Beschluss des Verwaltungsausschusses umgangen werden musste. Und weshalb nicht sofort, notfalls in telefonischer Abfrage, ein Beschluss für € 8.000 zusätzlicher Kosten eingeholt worden war. Zumal dies, und das darf nicht vergessen werden, ja der zweite Anlauf der Verwaltung war, dieses Grundstück wie vom Verkäufer erwünscht zu erwerben.

Ein souveräner Ratsvorsitzender hätte sich schützend vor die Minderheitsrechte im Rat gestellt, auch zum Schutz der Verwaltung.