Wie in Bassum die Wirtschaftsförderung aussieht, wie sie behandelt und überprüft wird, welche Ansichten der Bürgermeister dazu hat: Das wollte die SPD-Fraktion in Bassum als große Anfrage auf der Ratssitzung am 15.2.2011 vom Bürgermeister wissen. Wir veröffentlichen aus dem Anhangs des Protokolls der öffentlichen Ratssitzung sowohl unsere Anfrage als auch die Antwort des Bürgermeisters.

Man beachte unsere Fragen und die zum Teil davon losgelösten Antworten des Bürgermeisters:

Frage 1: Die Stadt Bassum stellt jährlich einen sehr hohen, pauschal als „Wirtschaftsförderung“ bezeichneten Betrag zur Verfügung. Hierunter werden in der Summe Beträge für die Anmietung von Räumlichkeiten für nicht näher definierte Veranstaltungen, Sanierungen, entgegenkommende Regelungen beim An- und Verkauf von bebauten oder unbebauten Flächen verstanden. Nach welchen Kriterien richtet sich diese „Wirtschaftsförderung“ generell?
Antwort: Bürgermeister Bäker wies darauf hin, dass der Rat den Haushaltsplan beschließe, worin entsprechende Kennziele enthalten sind (Anm.: Von der SPD entwickelt, beantragt und vorgetragen, nach Besprechungen in jedem einzelnen Ausschuss im Rat einstimmig gebilligt). Die Kennziele für die Wirtschaftsförderung lauten: Die Stadt Bassum sieht in der Vertretung der Interessen der heimischen Unternehmen in der Verwaltung und zur Unterstützung bei Weiterentwicklungen eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Sie hilft bei Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und bei der Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur. Hierzu erhält die stadteigene WISEG durch Finanzzuführung ein stärkeres Gewicht. Die Aufgabe des Wirtschaftsförderers versteht die Stadt als Serviceangebot, wobei sich der Wirtschaftsförderer aktiv ins Geschehen einbringen soll. Er bietet den Unternehmen administrative Hilfe und Unterstützung. Die Stadt Bassum hilft bei der Entwicklung von Anreizen zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Bürgermeister Bäker führte weiter aus, dass die Wirtschaftsförderung mit einem Personalanteil von 0,68 bewerkstelligt werde. Rechtsgrundlage der Wirtschaftsförderung sind die Beschlüsse der politischen Gremien, durch die auch die Kriterien festgelegt werden.
Die Aussage, dass die Stadt einen pauschalen Betrag für die Wirtschaftsförderung stellt, ist definitiv falsch.

Frage 2: Welche Kriterien werden angewandt, um das Maß der Wirtschaftsförderung zu begründen?
Antwort: Dies ergibt sich aus den Beschlüssen der entsprechenden Gremien (Anm.: Immer aber gehen diesen Beschlüssen Vorlagen und Vorschläge der Verwaltung voraus, siehe dazu das ganze Theater um den NWDSB).

Frage 3: Welche Ziele werden jeweils konkret verfolgt?
Antwort: Entsprechende Kennziele sind im Haushaltsplan vorgegeben. Hier handelt es sich auch um die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Frage 4: Wie werden diese Ziele evaluiert?
Antwort: Die Ziele werden evaluiert, indem beispielsweise nach Veräußerung von Grundstücken in Erfahrung gebracht wird, ob neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Weiterhin besteht ein enger Kontakt zur Wirtschaftsförderung des Landkreises, durch die eine finanzielle Förderung von Arbeitsplätzen bestehe.
In einem Fall sei eine Immobilie veräußert worden, um einen Betrieb in Bassum zu halten. Hier wurden durch diese Firma letztendlich Investitionen in einem zweistelligen Millionen betrag getätigt, wodurch auch örtliche Handwerker profitiert haben.

Frage 5: Werden die geförderten Wirtschaftsunternehmen nach dem Stand der erreichten Zielvorgabe oder nach Auswirkungen der „Wirtschaftsförderung“ befragt?
Frage 6: Wenn nein: was steht dem entgegen?
Antworten: Ja und entfällt

Frage 7: Ist es bisher vorstellbar gewesen, die Erreichung der Ziele mit der Vergabe von „Wirtschaftsförderung“ zu verknüpfen?
Frage 8: Wenn nein: warum nicht?
Antworten: Diese Frage stellt sich nur bedingt, da in bestimmten Bereichen politische Beschlüsse einhergehen und entfällt.

Frage 9: Welches städtische Gesamtkonzept steckt hinter der Vergabe von „Wirtschaftsförderung“?
Antwort: Es gibt keinen speziellen Etat für eine Wirtschaftsförderung, wodurch Betriebe mit einer gewissen Summe gefördert werden. Im Einzelfall werden Grundstücke für eine geringere Summe wieder veräußert, was auch eine Wirtschaftsförderung darstellt. Vorrangiges Ziel der Wirtschaftsförderung ist es, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.

Frage 10: Wie wird dieses Konzept gegebenenfalls überprüft?
Antwort: Seitens des Wirtschaftsförderers werden ausführliche Berichte erstellt.

Frage 11: Stehen dafür Kenn- oder Leitzahlen zur Verfügung?
Antwort: Kennzahlen sind im Haushaltsplan bisher nicht vorhanden. Dieses könnte jedoch seitens des Rates durch einen entsprechenden Beschluss verändert werden.

Soweit unsere Fragen und die Antworten des Bürgermeisters in öffentlicher Ratssitzung. Uns haben sie erschüttert. Es gibt also (Antworten zu 9 und 10) kein Konzept und keine Überprüfung seitens der Verwaltung und auch keinerlei Ideen, wie diese Überprüfung von statten gehen könnte (Frage 11). Normalerweise ist die Verwaltung für die Erledigung der Ratsbeschlüsse zuständig, dafür muss sie sich geeignete Instrumente ausdenken. Tut sie aber in Bassum nicht, sondern meint: muss der Rat machen.
Wir sind erschüttert.

Foto: Ehemaliges NWSDB Gelände, Bramstedter Kirchweg, Bassum
Das ehemalige NWDSB-Gelände am Bramstedter Kirchweg - ein besonders umstrittenes Beispiel für völlig ungeplante und willkürliche "Wirtschaftsförderung".