Was ist eine grobe Schätzung und was sind sehr detaillierte Angaben? Vor dieser Frage steht die SPD nach Lektüre des Presseberichts des Bürgermeisters zum umstrittenen Verlustgeschäft mit der Immobilie Bramstedter Kirchweg 61 (Kreiszeitung vom 19.5.2011), die seitens der Stadt vom NWDSB gekauft und dann kurz darauf zum halben Preis weiter verkauft wurde.

In der Presse berichtete Wilhelm Bäker, der Kaufpreis sei eine „grobe Schätzung“ gewesen. Das erstaunt die SPD aus zwei Gründen:

1. Verlässt sich der Bürgermeister beim Kauf einer Immobilie zu Lasten der Stadtkasse auf grobe Schätzungen? Gibt es nicht so etwas wie eine Sorgfaltspflicht? Werden alle Geschäfte der Stadt so abgewickelt oder nur die mit bestimmten Organisationen?

2. Wie ist der Widerspruch zu erklären: In einem Schreiben der Kommunalaufsicht an die SPD-Fraktion erläuterte die Leiterin an zwei Stellen den Kaufpreis der Immobilie „bestätigt durch eine mir vorgelegte detaillierte Wertermittlung des Fachbereichs 3 der Stadt Bassum“ und „Die Ermittlung wurde sehr detailliert vorgenommen und ist plausibel.“

Also: wie man es nun gerade braucht.

Dazu fragt die SPD: Welche Unterlagen hat die Stadt der Kommunalaufsicht zur Verfügung gestellt, auf welche beruft sie sich jetzt? Was ist eine „grobe Schätzung“ und was ist „eine detaillierte Wertermittlung“? Was stimmt? Und welche Aussage ist falsch?

Das mag auf den ersten Blick für Erbsenzählerei gehalten werden. Aber während der NWDSB Hunderttausende an Förderung abschleppt, werden unsere eigenen Sportvereine immer wieder vertröstet, wenn es um Sportstätten geht. Weil die Stadt ja kein Geld hat. Natürlich hat sie das nicht mehr, wenn sogar die Verwaltungsspitze den Unterschied zwischen „grober Schätzung“ und „detaillierter Wertermittlung“ nicht kennt und wir dafür den halben Preis einer Immobilie innerhalb kürzester Zeit verlieren.

Nachfrage: Ist es eigentlich überhaupt sicher, ob der NWDSB die notwendigen Gelder zusammenbekommt? Da ist ja seit langem Schweigen im Wald…