Wir möchten hiermit nochmals auf die Hintergründe des Ausstiegs aus dem Ausstieg aus der Atomenergie aufmerksam machen. Ein Link leitet zum Abstimmungsergebnis im Bundestag weiter, hier kann auch das Abstimmungsverhalten der heimischen Abgeordneten nachgelesen werden.

Der folgende Auszug aus dem Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes zeigt die zentralen Punkte auf, mit denen die Bundesregierung den Ausstieg aus dem Ausstieg begründete. Argumente, die nach der Katastrophe in Japan nun nicht mehr länger haltbar sind.


"Um den Übergang zu gestalten, wird die Kernenergie noch für einen weiteren Zeitraum benötigt. Eine befristete Verlängerung der Laufzeiten der vorhandenen Kernkraftwerke leistet einen Beitrag, um in einem Übergangszeitraum die drei energiepolitischen Ziele Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit in Deutschland zu verwirklichen. Die Kernenergie hat in diesem Sinne im Strommix
Deutschlands eine Brückenfunktion. Die Laufzeit der 17 Kernkraftwerke in Deutschland wird aus den genannten Gründen um durchschnittlich zwölf Jahre verlängert. Bei Kernkraftwerken mit Beginn des Leistungsbetriebs bis einschließlich 1980 wird die Laufzeit um acht Jahre verlängert, bei den jüngeren beträgt der Zeitraum der Verlängerung 14 Jahre. Die Verlängerung der Laufzeiten eröffnet auch die Möglichkeit, die Finanzierung in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu verstärken.
"

Quelle: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Drucksache 17/3051 28. 09. 2010

Ein weiterer Link öffnet die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Informationen zum Ausstieg aus dem Ausstieg aus der Atomenergie