Nach Abschluss der Schulgesetz-Beratungen im Kultusausschuss am 20.6.2008 und der Verabschiedung des Gesetzes am 1.7.2008 steht fest, auf welche Weise die Fraktionen von CDU und FDP die Ankündigung des Ministerpräsidenten im Vorwahlkampf, das Errichtungsverbot für Gesamtschulen aufzuheben, realisieren wollen. Den kommunalen Schulträgern soll es schwer oder sogar unmöglich gemacht werden, in ihrem Zuständigkeitsbereich Gesamtschulen zu errichten.

Die neuen Bestimmungen für Gesamtschulen im Schulgesetz

Zusammengefasst sind die Einrichtung von Gesamtschulen durch die Änderung im Schulgesetz, egal ob als Kooperative (KGS) oder als Integrierte (IGS) grundsätzlich wieder möglich geworden. Allerdings sind die Hürden hoch angesetzt und die Schulträger müssen richtig Anlauf nehmen, um diese überspringen zu können.

Die Kriterien der 5-Zügigkeit für Kooperative Gesamtschulen mit einem mindestens zweizügig geführtem gymnasialen Zweig sowie die erreichbare Entfernung von dreigliedrig strukturierten Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) können in Bassum aber erfüllt werden.