Aus aktuellem Anlass hat unser Fraktionsvorsitzender Dr. Christoph Lanzendörfer eine Reihe von Fragen an unseren Landrat Cord Bockhop gestellt.

Lieber Herr Bockhop,

peinlicherweise wird am 9.5 ausgerechnet in meiner Heimatstadt die Kommunalwahlliste der AfD für die Kreistagswahl aufgestellt. Da ist es natürlich interessant, was die eventuell künftigen Kolleginnen und Kollegen wollen.

Ein Zitat aus dem Thema "Gesundheit" der Landkreis-Seite (www.afd-landkreisdiepholz.de), es ist zu lesen:

"Es ist angeblich kein Geld da für Krankenhäuser und Ärzte - und das bei einer älter werdenden Bevölkerung. Geld scheint für die Flüchtlingskrise aber schubkarrenweise vorhanden zu sein - da werden von Landkreisen Häuser gekauft, gemietet und da wir die Einrichtung gestellt, manche Landkreise sollen auch für Ladendiebstähle, begangen von einzelnen Flüchtlingen, bezahlen, manchmal werden Taxifahrten bezahlt, um für Flüchtlinge in einem anderen Ort beim türkischen Bäcker Fladenbrot zu kaufen usw. Darüber herrscht Schweigepflicht und es gilt als alternativlos.

Es ist auch interessant, mal in den Haushalt des Landkreises zu schauen, da sind z.B. 2015 132.400.000€ für Soziales veranschlagt. Aufgeschlüsselt wird es leider nicht. Daneben machen sich die 1,2 oder 1,4 Millionen € Investitionszuschuß für die Krankenhäuser im Kreis leider nur sehr gering aus. Auch der Straßenbau im Kreis wird nur mit ca. 2 Millionen geführt
."

Meine Fragen zu diesem offensichtlich genau recherchierten Komplex:

Gehört auch der Landkreis Diepholz zu den Landkreisen, die für Ladendiebstähle von Flüchtlingen bezahlen?

Sind Ihnen weitere Landkreise bekannt, wo das geschieht?

Wieviele Taxifahrten werden für Flüchtlinge bezahlt, damit diese in einem anderen Ort beim türkischen Bäcker Fladenbrot kaufen können?

Warum tut der Landkreis nichts gegen den offensichtlichen Fehlbedarf an Fladenbrot feilbietenden türkischen Bäcker (um Taxikosten zu sparen)?

Wo in unserem Landkreis gibt es überhaupt türkische Bäcker mit diesem inkriminierten Angebot? Wer hat hierzu eine Schweigepflicht erlassen? Wieweit ist sie verbindlich?

Warum schlüsselt der Landkreis die Summe von € 132.400.00 für Soziales so gar nicht auf? Wäre er nicht dazu verpflichtet?

Sollten wir hierzu nicht Sondersitzungen von Kreisausschuss und Kreistag einberufen, um eine Entschlüsselung der Sozialkostendaten zu bewirken? Und natürlich über die weitergehende Schweigepflicht zu beraten...

Mit freundlich-fragenden Grüßen,

Christoph Lanzendörfer